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   OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12   

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OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12 (https://dejure.org/2012,32626)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 (https://dejure.org/2012,32626)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 5 ME 220/12 (https://dejure.org/2012,32626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer Konkurrenz zwischen einem Beamten und einem sog. Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft um einen höherwertigen Dienstposten; Notwendigkeit aktueller und nachprüfbarer Erkenntnismittel ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer Konkurrenz zwischen einem Beamten und einem sog. Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft um einen höherwertigen Dienstposten; Notwendigkeit aktueller und nachprüfbarer Erkenntnismittel ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 379
  • NVwZ-RR 2013, 6
  • DÖV 2013, 120
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Denn die Geltung des Leistungsprinzips knüpft an die Übertragung bzw. Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens, nicht an den Status eines Bewerbers an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39/09 -, juris Rn 28 m. w. N.).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Der Einwand der Antragsgegnerin, vorab müsse die auswählende Behörde prüfen, ob die Bewerber den Anforderungskriterien gerecht würden, trifft zwar zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34).

    Hinsichtlich des Beigeladenen hat die Antragsgegnerin außer den von ihm selbst vorgelegten Bewerbungsunterlagen keine anderen Leistungseinschätzungen herangezogen und verwertet, die der aktuellen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum vergleichbar wären (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 36).

    Für diese Tätigkeiten fehlt es an einer von einer kompetenten Stelle angefertigten und aussagekräftigen Darstellung und Bewertung der von dem Beigeladenen erbrachten Leistungen, die der aktuellen dienstlichen Beurteilung des Antragstellers gegenübergestellt werden könnte (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 36).

    Die von der Antragsgegnerin behaupteten Schwierigkeiten, die der Beigeladene in dieser zugespitzten und dramatisierten Weise selbst nicht vorgetragen hat - der Beigeladene hat sich weder im erst- noch im zweitinstanzlichen Verfahren geäußert - entbanden die Antragsgegnerin gleichwohl nicht von der Verpflichtung, aktuelle Erkenntnismittel über die beruflichen Leistungen des Beigeladenen beizuziehen und außerdem darauf hinzuwirken, dass der Beigeladene ein aktuelles Zeugnis über seine berufliche Tätigkeit vorlegt, das es ermöglicht, seine Leistungen mit denen des Antragstellers zu vergleichen (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    In einem solchen Fall müssen auf Seiten der Bewerber, die über keine dienstlichen Beurteilungen verfügen, äquivalente Erkenntnismittel herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 37 m. w. N.).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Der beteiligte Beamte - hier der Antragsteller - kann deshalb beanspruchen, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei Auswahlentscheidungen zwischen Beamten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn 5).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Die von der Antragsgegnerin behaupteten Schwierigkeiten, die der Beigeladene in dieser zugespitzten und dramatisierten Weise selbst nicht vorgetragen hat - der Beigeladene hat sich weder im erst- noch im zweitinstanzlichen Verfahren geäußert - entbanden die Antragsgegnerin gleichwohl nicht von der Verpflichtung, aktuelle Erkenntnismittel über die beruflichen Leistungen des Beigeladenen beizuziehen und außerdem darauf hinzuwirken, dass der Beigeladene ein aktuelles Zeugnis über seine berufliche Tätigkeit vorlegt, das es ermöglicht, seine Leistungen mit denen des Antragstellers zu vergleichen (vgl. auch zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 38; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Die auswählende Behörde darf die damit für sie verbundenen Umstände und die Unannehmlichkeiten, die die Bitte um ein Arbeitszeugnis für den so genannten Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft im Verhältnis zu seinem Arbeitgeber möglicherweise haben kann, nicht dadurch umgehen, dass sie auf die Beiziehung eines aktuellen Arbeitszeugnisses von vornherein verzichtet und die Angaben des Bewerbers ungeprüft und ungefiltert ihrer Auswahlentscheidung zugrunde legt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 6).

    Zusätzlich hätte die Antragsgegnerin jedoch - wie dargelegt - darauf hinwirken müssen, dass für den Beigeladenen ein aktuelles Arbeitszeugnis über seine derzeitige berufliche Tätigkeit vorgelegt wird (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Das Leistungsprinzip (Grundsatz der Bestenauslese) gebietet, bei Auswahlentscheidungen regelmäßig auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 18).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Es ist rechtlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen konstitutiven Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind, und fakultativen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte obligatorische Merkmale eines Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 ME 276/11 - Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 210/11 - Beschluss vom 26.5.2011 - 5 ME 112/11 - Beschluss vom 15.12.2010 - 5 ME 270/10 - Beschluss vom 17.2.2010 - 5 ME 264/09 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Das Leistungsprinzip (Grundsatz der Bestenauslese) gebietet, bei Auswahlentscheidungen regelmäßig auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 18).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Es ist rechtlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen konstitutiven Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind, und fakultativen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte obligatorische Merkmale eines Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 ME 276/11 - Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 210/11 - Beschluss vom 26.5.2011 - 5 ME 112/11 - Beschluss vom 15.12.2010 - 5 ME 270/10 - Beschluss vom 17.2.2010 - 5 ME 264/09 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12
    Es ist rechtlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen konstitutiven Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind, und fakultativen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte obligatorische Merkmale eines Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2011 - 5 ME 276/11 - Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 210/11 - Beschluss vom 26.5.2011 - 5 ME 112/11 - Beschluss vom 15.12.2010 - 5 ME 270/10 - Beschluss vom 17.2.2010 - 5 ME 264/09 -, juris; Beschluss vom 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschluss vom 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Der beteiligte Beamte - hier die Antragstellerin - kann deshalb beanspruchen, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei Auswahlentscheidungen zwischen Beamten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 17; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn 5).

    Dies gilt auch für Auswahlentscheidungen zwischen Beamten und so genannten Seiteneinsteigern aus der privaten Wirtschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 34; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 12; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 5).

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn 7; Beschluss vom 29.9.2015 - 5 ME 167/15 -).

    Die auswählende Behörde darf den Aufwand, der für sie mit der Anforderung aktueller dienstlicher Beurteilungen und Arbeitszeugnisse verbunden ist, sowie etwaige Unannehmlichkeiten, die möglicherweise die Bitte um ein Arbeitszeugnis für die so genannten Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber haben kann, nicht dadurch umgehen, dass sie auf die Beiziehung aktueller Nachweise über die beruflichen Leistungen von vornherein verzichtet und - wie es vorliegend geschehen ist - die Angaben der Bewerber ungeprüft und ungefiltert ihrem Leistungsvergleich zugrunde legt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 6; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 17).

    Die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche können jedoch erst dann ermessensfehlerfrei als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen werden, wenn sich aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen und privatrechtlichen Arbeitszeugnissen ein Vorsprung zugunsten eines Bewerbers nicht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris Rn 15; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012, a. a. O., Rn 17).

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 6.8.2019, a. a. O., Rn. 16).
  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Zu prüfen ist im jeweiligen Einzelfall einer Konkurrenz zwischen Beamten und Arbeitnehmern, ob die Beurteilung und das Arbeitszeugnis nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum miteinander vergleichbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis NdsOVG, Beschluss vom 05.03.2014 - 5 LA 291/13 -, Rn. 8, juris sowie Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 - juris Rn 15; BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - juris Rn. 38 f.).
  • VG München, 19.02.2024 - M 5 E 23.6142

    Konkurrentenstreit, Bewerbungsverfahrensanspruch, Fehlende dienstliche

    Die auswählende Behörde darf die damit verbundenen Umstände und die Unannehmlichkeiten, die die Bitte um ein Arbeitszeugnis sogar im Fall eines "Seiteneinsteigers" aus der privaten Wirtschaft im Verhältnis zu dessen Arbeitgeber möglicherweise haben kann, nicht dadurch umgehen, dass sie auf die Beiziehung eines aktuellen Arbeitszeugnisses von vornherein verzichtet und nach dem Ergebnis der Bewerbungsunterlagen und eines Bewerbungsgesprächs entscheidet (NdsOVG, B.v. 26.10.2012 - 5 ME 220/12 - NVwZ-RR 2013, 379, juris Rn. 17 ff.; BVerwG, B.v. 27.4.2010 - 1 WB 39.09 - BVerwGE 136, 388, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2019 - 5 ME 116/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen (= konstitutives/zwingendes Anforderungsprofil), und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist (= beschreibendes/fakultatives/nicht-konstitutives Anforderungsprofil), differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 5.9.2014 - 5 ME 135/14 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Beschluss vom 1.12.2016, a. a. O., Rn. 27).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 13 L 1705/19
    BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 -, a.a.O., Rn. 38; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 6 B 229/18 -, juris, Rn. 8, und vom 16. Februar 2005 - 6 B 2069/05 -, juris, Rn. 9; Nds OVG, Beschlüsse vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 -, juris, Rn. 9 und vom 26. Oktober 2012 - 5 ME 220/12 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14

    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit

    Es ist grundsätzlich zulässig, dass der Dienstherr im Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens zwischen Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen, und solchen Kriterien, deren Erfüllung wünschenswert ist, differenziert, und dass er Bewerber schon dann ablehnt, wenn sie bestimmte zwingende Merkmale des Anforderungsprofils nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 13 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

    Der Kläger hat ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Anlassbeurteilung, die die Beklagte für den Kläger herangezogen hat, und das Arbeitszeugnis vom 31. Dezember 2012, das die Arbeitgeberin des Beigeladenen für diesen gefertigt hat, nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum miteinander vergleichbar sind (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 36; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 15), nicht aufgezeigt.
  • VG Ansbach, 27.03.2019 - AN 1 E 18.01289

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Besetzung einer Schulleiterstelle A 16

  • VG Göttingen, 18.11.2019 - 3 B 152/19

    Berufungsvorschlag: Abweichungsbefugnis; Berufungsvorschlag: Berufungskommission

  • VG Ansbach, 21.01.2019 - AN 1 E 18.01072

    Mindesterfahrungzeit als zwingendes Anforderungskriterium für eine

  • VG Ansbach, 18.11.2019 - AN 1 E 19.01693

    Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren wegen Nichterfüllung des konstitutiven

  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Ansbach, 12.03.2018 - AN 1 E 17.02180

    Stellenbesetzungsverfahren- Mindestens fünfjährige Schulleitertätigkeit als

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Köln, 09.12.2022 - 19 L 1238/22
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